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Organisatorische Hinweise -Informationen

Kulturkarte / Eintrittspreise

Mit dem Kauf der Kulturkarte 2010 erwerben Sie sich aussergewöhnliche Preisvorteile, können Sie (mit der Einzelkarte) oder Ihre ganze Familie (Familienkarte) doch sämtliche Anlässe gratis besuchen.

PS: Unter „Familie“ verstehen wir die Eltern mit ihren Kindern, nicht aber zusätzliche Verwandte und Bekannte.

Familienkarte: Fr. 200.-
Einzelkarte: Fr. 120.-
Einzeleintritte ohne Karte:
Erwachsene: Fr. 20.-
Jugendliche: Fr. 12.-

Vermietungen

Der KA vermietet verschiedene Gegenstände zu konkurrenzlosen Preisen:

1 Party - Zelt 3 x 6 m Fr. 130.- (+ Fr.20.- Wartung)
1 Party - Zelt 4,5 x 3 m Fr. 100.- (+ Fr.20.- Wartung)
1 Festgarnitur (= 1 Tisch / 2 Bänke) Fr. 10.-
1 Tisch allein / Stück Fr. 5.-
1 Bank allein Fr. 2.50
Hallogenscheinwerfer / Stück Fr. 10.-
1 Getränke-Kühlschrank Fr. 40.-

Vermietung ausschliesslich durch:
Philipp Heri, Friedhofstrasse 59. 4563 Gerlafingen Tel. 032 621 01 60

Adressen

Kulturausschuss Gerlafingen Postfach 209 4563 Gerlafingen
Tel. 032 - 675 94 10

Homepage: www.kulturausschuss.ch
E-mail: kulturausschuss@bluewin.ch
Fax: 032 - 675 94 11
Platzreservationen:
032 - 675 94 10

Die Mitglieder des Kulturausschusses Gerlafingen

Ruedi Bürki Präsident / Programm 032 675 94 10
Vreni Bürki Reservationen 032 675 94 10
Denise und Toni Hug Presse / Werbung 032 675 17 29
Gabi Ledermann Finanzen 032 665 11 77
Beatrice und Hanspeter Meyer Bau / Technik/ Kulturkeller 032 675 10 48
Philipp Heri Vermietung 032 621 01 60

Unsere Gönner

  • Lotteriefonds des Kantons Solothurn
  • Bürgergemeinde Gerlafingen
  • SO- Kultur

Worte in eigener Sache:

Unser Programm ist im Internet abrufbar:
www.kulturausschuss.ch
Sie können auf unserer Homepage Billette und Plätze reservieren und Informationen über die aktuellen Anlässe oder über das ganze Programm einholen.

Unsere E-mail-Adresse: kulturausschuss@bluewin.ch

Vermietung des Kulturkellers

  • Vermietung des Kulturkellers:
    Der Kulturkeller kann für Feste, Geburtstagsfeiern, Apéros, Klassenzusammenkünfte und ähnliche Anlässe gemietet werden.
  • Auskunft unter Telefon: 032 - 675 94 10
  • Bei Vermietung an Jugendliche muss eine erwachsene Person persönlich die Verantwortung für die Einhaltung des Benützerreglementes übernehmen. Der Keller wird nicht vermietet für Anlässe mit lärmiger Unterhaltung, für gewerbliche Zwecke oder für Anlässe, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden. Der Verkauf von Getränken im Keller ist bewilligungspflichtig. Freinachtbewilligungen müssen selber eingeholt werden. Das Benützerreglement ist integrierter Bestandteil des Mietvertrages und absolut verbindlich.

Grundsätzlich haben die Anlässe des KA Gerlafingen immer erste Priorität.

 

DER KULTURAUSSCHUSS GERLAFINGEN IST EINE AUTONOME KOMMISSION DER EINWOHNERGEMEINDE UND WIRD VON DIESER SEIT 38 JAHREN FINANZIELL UNTERSTÜTZT. OHNE DIESE UNTERSTÜTZUNG WÄRE UNSERE ARBEIT UNDENKBAR. WIR SIND DANKBAR DAFÜR.