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Organisatorische Hinweise -Informationen
Kulturkarte / Eintrittspreise
Mit dem Kauf der Kulturkarte 2010 erwerben Sie sich
aussergewöhnliche Preisvorteile, können Sie (mit der Einzelkarte)
oder Ihre ganze Familie (Familienkarte) doch sämtliche Anlässe
gratis besuchen.
PS: Unter Familie verstehen wir die Eltern
mit ihren Kindern, nicht aber zusätzliche Verwandte und Bekannte.
Familienkarte: Fr. 200.-
Einzelkarte: Fr. 120.-
Einzeleintritte ohne Karte:
Erwachsene: Fr. 20.-
Jugendliche: Fr. 12.-
Vermietungen
Der KA vermietet verschiedene Gegenstände zu
konkurrenzlosen Preisen:
| 1 Party - Zelt 3 x 6 m |
Fr. 130.- (+ Fr.20.- Wartung) |
| 1 Party - Zelt 4,5 x 3 m |
Fr. 100.- (+ Fr.20.- Wartung) |
| 1 Festgarnitur (= 1 Tisch / 2 Bänke) |
Fr. 10.- |
| 1 Tisch allein / Stück |
Fr. 5.- |
| 1 Bank allein |
Fr. 2.50 |
| Hallogenscheinwerfer / Stück |
Fr. 10.- |
| 1 Getränke-Kühlschrank |
Fr. 40.- |
Vermietung ausschliesslich durch:
Philipp Heri, Friedhofstrasse 59. 4563 Gerlafingen Tel. 032 621 01 60
Adressen
Kulturausschuss Gerlafingen Postfach 209 4563 Gerlafingen
Tel. 032 - 675 94 10
Homepage: www.kulturausschuss.ch
E-mail: kulturausschuss@bluewin.ch
Fax: 032 - 675 94 11
Platzreservationen: 032 - 675 94 10
Die Mitglieder des Kulturausschusses Gerlafingen
| Ruedi Bürki |
Präsident / Programm |
032 675 94 10 |
| Vreni Bürki |
Reservationen |
032 675 94 10 |
| Denise und Toni Hug |
Presse / Werbung |
032 675 17 29 |
| Gabi Ledermann |
Finanzen |
032 665 11 77 |
| Beatrice und Hanspeter Meyer |
Bau / Technik/ Kulturkeller |
032 675 10 48 |
| Philipp Heri |
Vermietung |
032 621 01 60 |
Unsere Gönner
- Lotteriefonds des Kantons Solothurn
- Bürgergemeinde Gerlafingen
- SO- Kultur
Worte in eigener Sache:
Unser Programm ist im Internet abrufbar:
www.kulturausschuss.ch
Sie können auf unserer Homepage Billette und Plätze reservieren
und Informationen über die aktuellen Anlässe oder über
das ganze Programm einholen.
Unsere E-mail-Adresse: kulturausschuss@bluewin.ch
Vermietung des Kulturkellers
- Vermietung des Kulturkellers:
Der Kulturkeller kann für Feste, Geburtstagsfeiern, Apéros,
Klassenzusammenkünfte und ähnliche Anlässe gemietet werden.
- Auskunft unter Telefon: 032 - 675 94 10
- Bei Vermietung an Jugendliche muss eine erwachsene Person
persönlich die Verantwortung für die Einhaltung des Benützerreglementes
übernehmen. Der Keller wird nicht vermietet für Anlässe
mit lärmiger Unterhaltung, für gewerbliche Zwecke oder für
Anlässe, bei denen Eintrittsgelder erhoben werden. Der Verkauf
von Getränken im Keller ist bewilligungspflichtig. Freinachtbewilligungen
müssen selber eingeholt werden. Das Benützerreglement ist
integrierter Bestandteil des Mietvertrages und absolut verbindlich.
Grundsätzlich haben die Anlässe des KA Gerlafingen
immer erste Priorität.
DER KULTURAUSSCHUSS GERLAFINGEN IST EINE AUTONOME KOMMISSION
DER EINWOHNERGEMEINDE UND WIRD VON DIESER SEIT 38 JAHREN FINANZIELL
UNTERSTÜTZT. OHNE DIESE UNTERSTÜTZUNG WÄRE UNSERE ARBEIT
UNDENKBAR. WIR SIND DANKBAR DAFÜR.

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